«Rechnungswesen mit Karin» Skontoeinfach erklärt
Was ist Skonto?
Unter dem Begriff „Skonto“ versteht man grundsätzlich einen Preisnachlass auf einen Rechnungsbetrag. Gewährt ein Unternehmen bzw. ein Lieferant einem Kunden Skonto, erlaubt er diesem, einen bestimmten Prozentsatz vom Rechnungsbetrag abzuziehen, sofern dieser die Rechnung innerhalb eines bestimmten Zeitraums bezahlt. Man spricht daher auch vom „Lieferantenkredit“. Der Skontosatz wird in Prozent angegeben. Um Skonto zu gewähren, genügt ein Zusatz auf der Rechnung (z. B. „3 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen“).
Worin liegt der Unterschied zwischen Skonto und Rabatt?
Skonto wirkt auf viele zunächst wie ein Rabatt. Jedoch gibt es zwischen den beiden Preisnachlässen einen entscheidenden Unterschied: Unternehmen gewähren ihren Kunden in der Regel einen Rabatt, wenn diese Leistungen oder Waren in größerer Menge bei ihnen kaufen bzw. abnehmen. Durch die Gewährung von Skonto verfolgen Unternehmen bzw. Lieferanten hingegen vielmehr das Ziel, ihre Kunden zu einer schnellen Zahlung zu bewegen. Durch die Preisreduzierung soll Kunden schmackhaft gemacht werden, ausstehende Rechnungsbeträge möglichst umgehend zu begleichen.
Welche Arten von Skonto gibt es?
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen dem Kunden- und dem Lieferantenskonto:
Welche Vorteile bietet die Gewährung von Skonto?
Grundsätzlich können beide Parteien – sowohl der Rechnungssteller als auch der Rechnungsempfänger – folgendermaßen von Skonto profitieren:
- Kunden erhalten bei Einhaltung der Zahlungsfrist Vergünstigungen und können somit Geld sparen.
- Unternehmen und Lieferanten können durch den Anreiz zur schnellen Zahlung Mahnverfahren und Zahlungsausfälle vermeiden.
Die Gewährung von Skonto ist für viele Unternehmen und Lieferanten daher ein gutes Mittel zum Zweck, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden, die langfristig ihre Existenz bedrohen könnten.
Wieviel Skonto darf ich gewähren?
Wer Skonto für eine schnelle Zahlung gewähren will, stellt sich die Frage nach der Skonto-Höhe. Gibt es einen maximalen Skontosatz? Wir klären auf.
Skonto-Regelung nach altem Rabattgesetz
Im Zuge des alten Rabattgesetzes der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahr 1933 durften Unternehmer Privatverbrauchern für zu leistende Zahlungen Skonto als einzig zulässigen Rabatt gewähren. Damals durfte der Skontosatz laut dem Gesetzgeber maximal 3 % betragen. Alle weiteren Rabatte wurden zu dieser Zeit als wettbewerbswidrig angesehen.
Skonto-Regelung ab 2002
Im Jahr 2002 wurde das veraltete Rabattgesetz auf Drängen der EU komplett abgeschafft. Seitdem dürfen Unternehmer über die Bemessungsgrundlage für Skonti auf ihren Angeboten und Rechnungen bzw. in ihren Zahlungsbedingungen frei bestimmen. In der Praxis liegt der herangezogene Skontosatz üblicherweise zwischen 2 und 5 %.
Skonto-Staffelung
Möchten Sie einem Kunden Skonto gewähren, haben Sie außerdem die Möglichkeit, den Satz zu staffeln.
Konkret bedeutet das: Je schneller der Rechnungsempfänger den zu zahlenden Betrag begleicht, desto höher fällt der Skontosatz aus, von dem er profitiert.
Beispiel: Sie räumen einem Käufer für die Zahlung innerhalb von 14 Tagen einen Skontosatz von 3 % ein.
Danach – bei Zahlung zwischen 15 und 30 Tagen nach Erhalt der Ware – gewähren Sie hingegen nur noch einen geringeren Satz von 2 %. In der restlichen Zeit bis zum Zahlungsziel entfällt der Skonto dann beispielsweise komplett.
Skonto berechnen: So gehen Sie vor
Skonto lässt sich mit einer einfachen Formal berechnen:
Rechnungsbetrag (€) * Skontosatz (%) = Skontobetrag (€)
Skonto-Rechner: Einfach Skonto berechnen
Oder Sie berechnen das Skonto ganz einfach mit unserem Skonto-Rechner. Geben Sie dazu lediglich den Rechnungsbetrag, den Skontosatz sowie das Zahlungsziel an und schon wissen Sie, wieviel Sie sparen können.
Im Folgenden finden Sie weitere Tipps und Beispiele zur Skontoberechnung.
Muss ich Skonto vom Brutto oder vom Netto abziehen?
Üblicherweise verwendet man als Bemessungsgrundlage für Skonti den Brutto-Umsatz (=Zielverkaufspreis). Möchte sich ein Unternehmen Skonto ziehen, bedeutet das also, dass es für die Berechnung den Brutto inklusive der Umsatzsteuer verwendet. Dadurch reduziert sich für das Unternehmen Folgendes:
- Der Aufwand bzw. die Anschaffungskosten
- Der abziehbare Vorsteuerbetrag
Das wiederum – vor allem der reduzierte Aufwand bzw. niedrigere Anschaffungskosten – wirkt sich für viele Firmen vorteilig aus.
Beispiele zur Skonto-Berechnung
Beispiel 1:
Ein Unternehmen erhält von einem Dienstleister (z. B. externes Buchhaltungsbüro) eine Rechnung über 100 Euro netto. Auf den Rechnungsbetrag entfallen zusätzlich 19 Euro Umsatzsteuer. Der zu zahlende Brutto-Betrag liegt somit bei 119 Euro. Eingeräumt wird dem Unternehmen ein Skontosatz von 3 % bei einer Skontofrist von 10 Tagen. Bezahlt der Betrieb den Rechnungsbetrag innerhalb der gewährten Frist, darf er 3 % des Brutto-Betrags abziehen.
Daraus ergibt sich folgende Rechnung:
119 € × 0,03 = 3,57 €
Allerding reduziert sich der Nettobetrag nicht um die vollen 3,57 €, da Skontosatz von 3 % auch auf die Umsatzsteuer angerechnet wird.
Es ergeben sich also folgende Abzugsbeträge:
- Netto-Rechnungsbetrag: 100 € x 0,03 = 3,00 €
- Umsatzsteuerbetrag: 19 € x 0,03 = 0,57 €
Der Nettobetrag nach Abzug des Skontos beträgt also 97 Euro. Gleichzeitig verringert sich die Umsatzsteuer auf 18,43 Euro.
Das Unternehmen profitiert also lediglich vom Netto-Skonto (3 Euro). Die restlichen 0,57 Euro wirken sich bei den meisten Betrieben, welche zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, nur auf den durchlaufenden Posten der Umsatzsteuer aus und sind somit unerheblich.
Beispiel 2:
Ein Lieferant beliefert einen Unternehmer mit Ware. Auf der Rechnung steht: „Zahlbar innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto. 30 Tage rein netto.“ Der Gesamt-Rechnungsbetrag beträgt 100 Euro.
Für den Unternehmer gilt:
Sofern er die Rechnung innerhalb von 10 Tagen bezahlt, darf er 2 % vom Rechnungsbetrag einbehalten. Bei 100 Euro abzüglich 2 % Skonto zahlt er also nur noch 98 Euro.
Für den Lieferanten gilt:
Er erhält den ausstehenden Betrag innerhalb von 10 Tagen und kann mit dem erhaltenen Geld bereits weiterkalkulieren. Auch die Umsatzsteuer muss er nun nur noch für die restlichen 98 Euro an das Finanzamt entrichten.
Sofern Betriebe zur Erstellung der Bilanz verpflichtet sind, gilt für sie im Grunde dasselbe. Allerdings müssen bilanzierungspflichtige Firmen beachten, dass sie zunächst den vollen Umsatzsteuerbetrag an das Finanzamt abführen müssen. In diesem Fall wird die Korrektur aufgrund des vom Kunden in Anspruch genommenen Skontos erst nach der eigentlichen Bezahlung durchgeführt.
Was muss ich bei der Skontoberechnung außerdem beachten?
Sobald Sie einen Skonto-Betrag in Anspruch nehmen oder einem Kunden Skonto gewähren, müssen Sie folgende Regeln beachten:
- Beim Rechnungsempfänger verringert sich der Anspruch auf Vorsteuer.
- Beim Rechnungsaussteller verringert sich die Umsatzsteuerzahllast.
Speziell im Handwerk gelten außerdem bestimmte Sonderregelungen: Skonto wird hier meist nur anteilig für Materialkosten abgezogen und nur selten vom Gesamt-Rechnungsbetrag. Das bedeutet, dass Sie Skonto im Handwerk beispielsweise nicht auf folgende Posten anwenden können:
- Dienstleistungen
- Lohnkosten (=Fertigungszeiten)
- Wartungsrechnungen
Zwar gibt es hierzu vom Gesetzgeber keine klare Regelung, in der Praxis wird das aber oft so gehandhabt.
ZUSAMMENFASSUNG
Skonto zusammengefasst
- Unter Skonto versteht man einen Preisnachlass, den Unternehmen ihren Kunden gewähren können, um diesen einen Anreiz zur schnellen Bezahlung von Rechnungen zu bieten.
- Nicht zu verwechseln ist Skonto mit einem Rabatt.
- Man unterscheidet zwischen verschiedenen Arten – dem Kunden- und dem Lieferantenskonto.
- Sowohl Rechnungsaussteller als auch Rechnungsempfänger profitieren durch die Gewährung von Skonto von einigen Vorteilen.
- Unternehmen dürfen über die Höhe von Skonti auf ihren Angeboten und Rechnungen grundsätzlich frei bestimmen. Außerdem ist es möglich, Skontosätze zu staffeln.
- Es ist üblich, Skonto vom Brutto-Rechnungsbetrag
- In manchen Branchen sind Sonderregelungen zu beachten, so zum Beispiel im Handwerk.
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