Rechnungswesen mit Karin «Bilanzeinfach erklärt»
Was ist eine Bilanz?
Die Bilanz gehört zu den Kernbereichen der betriebswirtschaftlichen Buchhaltung. Sie stellt eine umfassende Gegenüberstellung aller Vermögensbestandteile eines Unternehmens dar und wird an einem festgelegten Zeitpunkt erstellt: dem Bilanzstichtag – also am Tag des Jahresabschlusses bzw. als Eröffnungsbilanz zu Beginn eines Geschäftsjahres. Dabei werden die sogenannten Aktiva (Vermögenswerte) und Passiva (Schulden) aufgelistet, aus denen dann eine Differenz gebildet wird, Bilanzsumme genannt. Neben der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) stellt die Erstellung einer Bilanz für Unternehmen eine wichtige Aufgabe der doppelten Buchführung dar.
Schlussbilanz vs. Eröffnungsbilanz – was ist der Unterschied?
Die Schlussbilanz wird am Ende jedes Wirtschaftsjahres erstellt. Sie ist identisch mit der oben definierten Bilanz. Die Eröffnungsbilanz dokumentiert die finanzielle Lage eines Unternehmens zu Beginn eines Geschäftsjahres. In der Regel umfasst sie die gleichen Daten wie die Schlussbilanz des Vorjahres, wodurch etwaige Fehler direkt erkannt und korrigiert werden können. Die Deckungsgleichheit von Schlussbilanz und Eröffnungsbilanz wird Bilanzkontinuität oder auch Bilanzidentität genannt.
Wie unterscheiden sich Handelsbilanz und Steuerbilanz?
Der Hauptunterschied zwischen Handels- und Steuerbilanz liegt in der Adressierung. Die Handelsbilanz dient zum Beispiel dazu, folgende Personengruppen über die Vermögenssituation des Unternehmens zu informieren:
- Geschäftsführung und die Mitarbeiter
- Kreditgeber und Anteilseigner
- Lieferanten und Kunden
Im Fokus liegt dabei der Schutz von Investoren oder Kapitalgebern. Die Steuerbilanz wird nur für das Finanzamt erstellt, damit die Beamten die ausstehende Einkommensteuer, die Gewerbesteuer und die Körperschaftsteuer einbeziehen können. In der Regel geht die Steuerbilanz aus der Handelsbilanz hervor, mit dem Unterschied, dass dort steuerrechtliche Regelungen mit einfließen.
Was ist eine elektronische Bilanz?
Als elektronische Bilanz oder E-Bilanz bezeichnet man die elektronische Übermittlung der Unternehmensbilanz an das Finanzamt via ELSTER.
Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?
Die sogenannte Bilanzierungspflicht ist im § 242 des Handelsgesetzbuches (HGB) verankert. Dort ist festgelegt, wer eine Bilanz in seinen Jahresabschluss integrieren muss. Nicht jeder Unternehmer ist automatisch von dieser Pflicht betroffen, denn dies wird primär von drei Faktoren abhängig gemacht:
- Rechtsform
- Umsatz
- Tätigkeit
1. Freiberufler
Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Co. sind von der Bilanzierungspflicht befreit. Hier genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) als Teil der Steuererklärung.
Zu den Freiberuflern zählen Sie, wenn Ihre Tätigkeit in eine der folgenden Kategorien fällt:
- Berufe im künstlerischen, schriftstellerischen, wissenschaftlichen,
- unterrichtenden oder erzieherischen Bereich
- Medizinischer Berufe: Arzt, Zahnarzt, Tierarzt
- Heilberufe: Physiotherapeut, Heilpraktiker o. Ä.
- Beratende/juristische Berufe: Notar, Anwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer o.Ä.
- Weitere: Ingenieur, Architekt o.Ä.
2. Einzelunternehmer
Kleingewerbetreibende sind nicht im Handelsregister eingetragen und benötigen lediglich eine Gewerbeanmeldung. Sie sind dank der Kleinunternehmerregelung nicht von der Bilanzierungspflicht betroffen und erstellen in der Regel eine einfache EÜR.
Eingetragene Kaufleute sind erst dann verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen, wenn ihr Umsatzerlös in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren die Marke von 600.000 Euro überschreitet und gleichzeitig der Jahresüberschuss mehr als 60.000 Euro beträgt.
3. Personengesellschaften
Personengesellschaften, also beispielsweise OHG, KG oder eine Mischform wie die GmbH & Co. KG sind zwingend bilanzierungspflichtig, müssen die Bilanzen aber nicht veröffentlichen. Besondere Personengesellschaften wie GbR oder PartG sind hingegen nicht betroffen, da sie keinen Kaufmanns-Status im Sinne des HGB besitzen bzw. für Freiberufler ausgelegt sind.
4. Kapitalgesellschaften
Eine Kapitalgesellschaft wie GmbH, UG, AG oder KGaG wird von mehreren Gesellschaftern mit Kapital getragen. Anders als Personengesellschaften ist die Kapitalgesellschaft haftungsbeschränkt. Um den Gläubigern also eine notwendige Transparenz zu gewährleisten, müssen Kapitalgesellschaften laut HGB eine Bilanz erstellen und darüber hinaus im Bundesanzeiger veröffentlichen.
Aufbau einer Bilanz
Die Bilanz ist aufgeteilt in die Vermögensgegenstände (Aktiva) und das Fremd- und Eigenkapital (Passiva). Beide Seiten der Bilanz müssen immer ausgeglichen sein. Zu den Bilanzpositionen Aktiva und Passiva gehören bestimmte Teilbereiche der Bilanz.
Bestandteile von Aktiva und Passiva
Aktiva
- Anlagevermögen (immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen)
- Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, Kassenbestand, Bankguthaben)
- Aktive Rechnungsabgrenzung
- Aktiv latente Steuern
- Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
Passiva
- Eigenkapital
- Rückstellungen (Steuerrückstellungen, Rückstellungen für Pensionen, etc.)
- Verbindlichkeiten (gegenüber Kreditinstituten, aus Lieferungen und Leistungen, gegenüber Unternehmen etc.)
- passive Rechnungsabgrenzung
- passive, latente Steuern
Die Passivseite zeigt also, wo die finanziellen Mittel herkommen, und die Aktivseite, wofür sie verwendet wurden. Zum Anlagevermögen zählen zum Beispiel Grundstücke, Maschinen oder Fahrzeuge. Diese Gegenstände sind dazu bestimmt, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen. Das Umlaufvermögen bezeichnet solche Vermögensgegenstände, die nur vorübergehend im Unternehmen verbleiben, zum Beispiel Rohstoffe und Lagerbestände. Ein wichtiger Bestandteil der Bilanz sind die Rechnungsabgrenzungsposten. Dabei handelt es sich um Posten, die vom alten Rechnungsjahr ins neue Rechnungsjahr hinüberreichen – zum Beispiel Mietkosten oder die Kraftfahrzeugsteuer, die bereits im alten Jahr im Voraus gezahlt wurde.
Definition Gewinn und Verlust berücksichtigen
Bilanzverlust und Bilanzgewinn sollten Sie nicht mit dem realen Gewinn oder Verlust Ihres Unternehmens gleichsetzen. Diese beiden Größen bilden ab, welche Summen möglicherweise an die Gesellschafter gehen.
Welche Bilanzveränderungen können eintreten?
Aus allen finanziellen Transaktionen innerhalb Ihres Unternehmens resultieren Änderungen in Ihrer Bilanz. Während Sie die Bilanz erstellen, können dabei vier verschiedene Fälle eintreten:
- Aktivtausch
Hier verändern Sie oder Ihr Bilanzbuchhalter bei der Bilanz Positionen auf der Aktivseite, wobei die Bilanzsumme gleichbleibt. - Passivtausch
Im umgekehrten Fall ordnen Sie bei der Bilanz Positionen auf der Passivseite neu an. Auch hier berücksichtigen Sie, dass die Bilanzsumme sich nicht ändert. - Aktiv-Passiv-Mehrung
Tritt dieser Umstand ein, erhöhen Sie in Ihrer Bilanzrechnung sowohl die Aktiv- als auch die Passivseite um denselben Betrag. Diesen Vorgang sollen Sie auch als Bilanzverlängerung kennen. - Aktiv-Passiv-Minderung
Umgekehrt können Sie die Aktiv- und Passivseite bei Ihrer Bilanz auch mit dem gleichen Betrag reduzieren. In diesem Fall führen Sie eine Bilanzverkürzung durch.
Wie sind die Aufbewahrungsfristen für die Bilanz?
Wenn Sie für Ihr Unternehmen eine Bilanz erstellen müssen, sollten Sie diese für Prüfungszwecke auch einige Jahre aufheben. Für Bilanzen gilt laut §257 HGB die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren. Die Laufzeit dieser zehn Jahre fängt mit dem Ende des Kalenderjahres an, in dem Sie die Bilanz erstellt haben.
Bilanz erstellen: Das Wichtigste einfach erklärt
Der Jahresabschluss besteht aus verschiedenen Teilbereichen. Das Kernelement des Jahresabschlusses ist die Bilanz. Deshalb spricht man in diesem Kontext auch von Bilanzbuchhaltung.
Die Bilanz basiert auf dem Inventar des Unternehmens, das im Zuge der jährlichen Inventur ermittelt wird. Oft wird eine Bilanz auch als Einheitsbilanz beschrieben, da man in der Praxis noch zwischen Handels- und Steuerbilanz unterscheidet.
Bei der Inventur werden die Vermögensgegenstände und Schulden des Unternehmens für eine Bilanzanalyse gezählt, gewogen und gemessen. Bei einigen Positionen, zum Beispiel bei Grundstücken oder Patenten, muss auf Dokumente oder Verträge zurückgegriffen werden. In der Bilanz werden die Mengenangaben ggf. in Geld umgerechnet. Denn die Bilanz besteht ausschließlich aus Wertangaben, damit sie leichter zu lesen ist.
Bilanz mit Buchhaltungssoftware selbst erstellen
Unternehmer können mit Hilfe einer speziellen Buchhaltungssoftware Ihre Bilanz schnell, effektiv und rechtskonform erledigen.
Bilanz zusammengefasst
- Die Bilanz ist zusammen mit der GuV ein Teil des Jahresabschlusses.
- Sie umfasst alle Vermögenswerte (Aktiva) und Schulden (Passiva) eines Unternehmens.
- Eine Bilanz informiert über die aktuelle Vermögenslage eines Unternehmens, dokumentiert die Geschäftsvorgänge und hilft bei der Gewinnermittlung
- Ob ein Unternehmen eine Bilanz aufstellen muss, hängt von der Rechtsform, dem Umsatz und der Tätigkeit ab.
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