Wie funktioniert die Bewertung von Anlagevermögen?
Anlagen stellen einen wichtigen Vermögenswert in einem Unternehmen dar. Also müssen sie auch entsprechend bewertet werden. Man unterscheidet in nicht abnutzbares Anlagevermögen, und abnutzbares Anlagevermögen und bewertet dementsprechend.
Wie wird das Anlagevermögen in der Bilanz bewertet und abgeschrieben? Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und planmäßig abgeschrieben. Die jährliche Abschreibung wird vom ursprünglichen Wert abgezogen, und der verbleibende Restbuchwert wird in der Bilanz ausgewiesen.
NICHT ABNUTZBARES ANLAGEVERMÖGEN: BEWERTUNG
Das nicht abnutzbare Anlagevermögen (zum Beispiel Grundstücke und Beteiligungen an anderen Unternehmen) ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung musst der niedrigere Teilwert angesetzt werden (strenges Niederstwertprinzip). Bei Finanzanlagen dürfen solche Abschreibungen auch dann vorgenommen werden, wenn die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist (gemildertes Niederstwertprinzip).
Nichtprotokollierte Gewerbetreibende haben bei einer voraussichtlichen dauernden Entwertung ein Wahlrecht, das heißt, sie können die höheren Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder den niedrigeren Teilwert (oder einen dazwischenliegenden Wert) ansetzen. Nach der Rechtsprechung ist bei nur vorübergehender Wertminderung eine Abschreibung unzulässig.
Der Teilwert kann auch dann angesetzt werden, wenn er höher ist als der letzte Bilanzansatz; es dürfen jedoch höchstens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt werden.
ABNUTZBARES ANLAGEVERMÖGEN: BEWERTUNG
Das abnutzbare Anlagevermögen (Gebäude, Maschinen, etc.) ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die Abschreibung (Absetzung für Abnutzung) anzusetzen.
Bei einer voraussichtlichen dauernden Wertminderung muss der niedrigere Teilwert angesetzt werden (strenges Niederstwertprinzip).
Nichtprotokollierte Gewerbetreibende können bei einer voraussichtlichen dauernden Wertminderung den niedrigeren Teilwert ansetzen, sind jedoch hierzu in keinem Fall verpflichtet. Bei vorübergehender Wertminderung ist eine Abschreibung nicht zulässig.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der letzte Bilanzansatz überschritten werden (keinesfalls jedoch die Anschaffungs- oder Herstellungskosten).
SELBSTERSTELLTES ANLAGEVERMÖGEN: BEWERTUNG
Erzeugt ein Unternehmen für seinen Eigenbedarf ein Anlagegut, so fallen im Rahmen dieses Produktionsprozesses verschiedene Aufwendungen an (Löhne, Rohstoffe, Energie usw.), die in der Buchhaltung wie alle anderen Aufwendungen verbucht werden.
Diese Aufwendungen sind jedoch nicht gewinnmindernd, ihnen steht am Ende des Produktionsprozesses ein fertiges Anlagegut gegenüber, d. h.
- dieses Anlagegut ist zu aktivieren und
- die Aufwendungen sind zu neutralisieren.
Hinweis:
Welche Aufwendungen im Zusammenhang mit selbsterstellten Anlagen aktiviert werden müssen, und wie sie erfasst werden können, ist ein Sonderproblem. Sowohl das Unternehmensrecht als auch das Steuerrecht sprechen von Herstellungskosten. Mit dem Bilanzänderungsgesetz von 2014 wurden die unternehmensrechtlichen Bestimmungen an die steuerrechtlichen angepasst.
Bitte beachten Sie:
Entscheidend ist, dass das verbrauchte Material, die aufgewendeten Löhne und Gehälter, die Lohn- und Gehaltskosten sowie diverse andere Aufwendungen neutralisiert werden müssen. Das heißt, die im G+V Konto aufscheinende «Aktivierte Eigenleistung» ist kein «Ertrag», sondern neutralisiert die fälschlich als Aufwand verbuchten Löhne, Materialien etc.
Im UGB und EStG sind mit «Kosten» immer Aufwendungen gemeint. Umwertungen und Zusatzkosten lt. Kostenrechnungsliteratur spielen im UGB und EStG KEINE Rolle.
Anlagevermögen ⇒ einfach erklärt
Unter Anlagevermögen versteht man alle langfristigen Vermögenswerte eines Unternehmens, die dazu bestimmt sind, dauerhaft für den Geschäftsbetrieb genutzt zu werden. In der Bilanz wird das Anlagevermögen auf der Aktiva-Seite ausgewiesen.
ANLAGEVERMÖGEN – AUF EINEN BLICK
Die 4 wichtigsten Fakten zum Anlagevermögen
Definition: | Langfristige Vermögenswerte eines UnternehmensAktiva in der Bilanz |
Arten von Vermögenswerten: | SachanlagenFinanzanlagenImmaterielle Vermögenswerte |
Unterscheidung von Anlagevermögen: | Abnutzbares Nicht abnutzbaresBewegliches Unbewegliches |
Beispiele: | GrundstückeMaschinenFahrzeugeBetriebs- und GeschäftsausstattungPatente und Lizenzen |
ANLAGEVERMÖGEN: DEFINITION
Das Anlagevermögen eines Unternehmens ist von entscheidender Bedeutung für die langfristige Geschäftstätigkeit.
- Es umfasst langfristige Vermögenswerte, die dazu bestimmt sind, dem Unternehmen über einen längeren Zeitraum zu dienen.
Diese Vermögenswerte ermöglichen es dem Unternehmen, langfristig Werte zu schaffen und zu erhalten.
- Anlagen sind zum Beispiel Maschinen, Grundstücke oder Gebäude.
Sie werden nicht zum Weiterverkauf vom Unternehmen angeschafft, sondern sind eine Wertanlage, und dienen (langfristig) zur Verwendung und Leistungserstellung.
- Das Anlagevermögen wird in der Bilanz eines Unternehmens ausgewiesen und regelmäßig auf seinen Wert überprüft, um eventuelle Abschreibungen oder Wertminderungen zu berücksichtigen.
In der Bilanz wird das Anlagevermögen auf der linken Seite, der Aktiv-Seite (Aktiva) ausgewiesen.
BESTANDTEILE UND FUNKTIONEN DES ANLAGEVERMÖGENS
Das Anlagevermögen unterteilt sich in:
- nicht abnutzbares Anlagevermögen und
- abnutzbares Anlagevermögen.
Beide Kategorien lassen sich in bewegliches Anlagevermögen und unbeweglichen Anlagevermögen weiter unterteilen.
- So zählt zum Beispiel zum nicht abnutzbaren, unbeweglichen Anlagevermögen Grundstücke und zum beweglichen hingegen Wertpapiere.
- Zum abnutzbaren und beweglichen Anlagevermögen wiederum zählen beispielsweise Gebäude, während zum beweglichen Maschinen gezählt werden können.
Bei den abnutzbaren Anlagen sind die sich während der Nutzungsdauer ergebenden Wertminderungen in Form von Abschreibungen zu berücksichtigen.
Arten von Vermögenswerte:
Das Anlagevermögen setzt sich aus verschiedenen Arten von Vermögenswerten zusammen, darunter:
- Sachanlagen wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge und Betriebseinrichtungen.
- Finanzanlagen wie Beteiligungen an anderen Unternehmen, langfristige Wertpapiere und Darlehen an verbundene Unternehmen.
- Immaterielle Vermögenswerte wie Patente, Lizenzen, Marken und Software.
Funktionen vom Anlagevermögen:
Das Anlagevermögen erfüllt außerdem mehrere wichtige Funktionen im Unternehmen:
- Unterstützung des Geschäftsbetriebs: Sachanlagen wie Maschinen und Gebäude sind wesentliche Ressourcen für die Produktion und Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen.
- Langfristige Investitionen: Das Anlagevermögen repräsentiert langfristige Investitionen des Unternehmens, die darauf abzielen, langfristige Wertsteigerungen und Einnahmen zu generieren.
- Sicherung von Vermögenswerten: Immaterielle Vermögenswerte wie Patente und Marken schützen die geistigen Eigentumsrechte des Unternehmens und tragen zur Sicherung seiner Wettbewerbsposition bei.
- Bilanzielle Darstellung: Das Anlagevermögen wird in der Bilanz ausgewiesen und trägt zur Bewertung der finanziellen Stärke und Stabilität des Unternehmens bei.
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